Aufgaben


- Sachverständigentätigkeit-

Ein Sachverständiger  ist eine unabhängige,  vertrauenswürdige  Person, die  auf einem  oder mehreren bestimmten Gebieten  über besondere Sachkunde  und Erfahrung verfügt. Der Sachverständige  trifft all-
gemein gültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgestellten Sachverhalt.  Er besitzt
die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhalts in Wort und Schrift zu dokumentieren.

Sachverständige  haben unparteiisch, unabhängig  und  objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber vorge- gebenen  oder von ihnen festgestellten Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten,  so dass das Gutachtenergebnis von jedermann verstanden werden kann.

Der Sachverständige ist glaubhaft  und vertrauenswürdig, damit seine gutachterliche Aussage  verkehrs-
fähig im Sinne einer Urkunde ist. Gutachten können zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
dienen oder aber,  falls sie bereits im Rahmen eines  Rechtsstreites zu erstellen sind,  als  Basis für eine
richtige und zutreffende Entscheidung genommen werden.

Sachverständige sind verpflichtet,  ihre Gutachten nur gemäß ihres Auftrages  ohne Ansehen der Person
des Auftraggebers und des Ergebnisses zu erstellen.

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Letzte Aktualisierung: 25 Oktober, 2007