|
Aufgaben
- Sachverständigentätigkeit-
Ein
Sachverständiger ist eine unabhängige, vertrauenswürdige
Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten
über besondere Sachkunde und Erfahrung verfügt. Der Sachverständige
trifft all-
gemein gültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgestellten Sachverhalt.
Er besitzt
die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhalts in Wort und Schrift
zu dokumentieren.
Sachverständige haben unparteiisch, unabhängig und
objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber vorge- gebenen oder von ihnen
festgestellten Sachverhalt fachlich zu beurteilen oder zu bewerten,
so dass das Gutachtenergebnis von jedermann verstanden werden kann.
Der Sachverständige ist glaubhaft und vertrauenswürdig, damit seine
gutachterliche Aussage verkehrs-
fähig im Sinne einer Urkunde ist. Gutachten können zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
dienen oder aber, falls sie bereits im Rahmen eines Rechtsstreites zu erstellen sind,
als Basis für eine
richtige und zutreffende Entscheidung genommen werden.
Sachverständige sind verpflichtet, ihre Gutachten nur gemäß ihres Auftrages
ohne Ansehen der Person
des Auftraggebers und des Ergebnisses zu erstellen.
Copyright
© 2001 - 2007 Sachverständigen Büro Peter Atzig
Letzte Aktualisierung: 25 Oktober, 2007
|